Abonnieren Sie unsere kostenlosen Themen-Newsletter und erhalten Sie News & praktische Tipps zu den Themen Steuern und Geld.
26.01.2014 – Zwar ist auch eine Aufteilung von Aufwendungen für bürgerliche Kleidung (hier für sogenannte Business-Kleidung) bei feststehender Arbeitszeit möglich. Derartige Aufwendungen sind aber nach den Vorschriften über das steuerliche Existenzminimum grundsätzlich dem Anwendungsbereich des § 9 EStG entzogen (BFH, Beschluss vom 13.11.2013 – VI B 40/13, NV; veröffentlicht am 15.01.2014).