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04.02.2015 – Auch regelmäßige Fahrten eines Betriebsinhabers zwischen seinem häuslichen Büro und dem Sitz seines einzigen Auftraggebers stellen «Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte» dar. Dies hat der Zehnte Senat des Bundesfinanzhofs mit Urteil vom 22.10.2014 klargestellt. In derartigen Fällen würden die Fahrtkosten einkommensteuerlich in Höhe fester Beträge abgesetzt («Entfernungspauschale»). Auf die Höhe der tatsächlichen Fahrtkosten komme es hingegen nicht an (Az.: X R 13/13).