Abonnieren Sie unsere kostenlosen Themen-Newsletter und erhalten Sie News & praktische Tipps zu den Themen Steuern und Geld.
Aufwendungen für eine betriebsinterne Feier anlässlich eines Dienstjubiläums können (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst und damit als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen sein, wenn der Arbeitnehmer die Gäste nach abstrakten berufsbezogenen Kriterien einlädt (BFH, Urteil v. 20.01.2016 – VI R 24/15; veröffentlicht am 27.07.2016).