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FG Münster: Scheidungsprozesskosten weiterhin als außergewöhnliche Belastungen abziehbar

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12.12.2014 – Kosten des Scheidungsprozesses sind auch nach der ab 2013 geltenden gesetzlichen Neuregelung als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden. Die Revision gegen das Urteil vom 21.11.2014 (Az.: 4 K 1829/14 E) wurde zugelassen.

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Februar 14.02.2017
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