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Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts

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Der Entwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts
sieht u. a. die Einführung eines Rechtsrahmens für Restrukturierungen
vor, mit dem Insolvenzen abgewendet werden können. Davon sollen insbesondere
auch Unternehmen Gebrauch machen, die infolge der Corona-Pandemie in finanzielle
Schwierigkeiten geraten sind. Hier die wichtigsten Änderungen:

  • Stärkere Abgrenzung zwischen Überschuldung und drohender Zahlungsunfähigkeit
    (Überschuldungsprüfung – Prognosezeitraum ein Jahr; Prüfung
    der drohenden Zahlungsunfähigkeit – Prognosezeitraum zwei Jahre)
  • Verpflichtung der Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Unternehmensträger
    zur Wahrung der Gläubigerinteressen, im Rahmen der Ausübung des
    unternehmerischen Ermessens, bei drohender Zahlungsunfähigkeit des Unternehmensträgers
  • Haftung gegenüber dem Unternehmensträger bei schuldhafter Verletzung
    dieser Pflichten
  • Verkürzung des Prognosezeitraums für die Fortführungsprognose
    im Überschuldungstatbestand

Das Gesetz soll in weiten Teilen am 1.1.2021 in Kraft treten.

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November 01.11.2020
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