Alle Steuerpflichtigen,

„Gefällt mir“-Button von Facebook

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Der Betreiber einer Website, der den „Gefällt mir“-Button von
Facebook so eingebettet hat, dass schon beim Aufrufen der Seite die personenbezogenen
Daten des Besuchers an Facebook übertragen werden, ist gemeinsam mit Facebook
für die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Regelungen verantwortlich.

Die Verantwortlichkeit für die Verarbeitungsvorgänge bezieht sich
auf die Seiten, auf die der Betreiber tatsächlich Einfluss hat. Bei dem
„Gefällt mir“-Button ist es die Phase der Erhebung der Daten
durch das Einbetten des Buttons sowie die Übermittlung der erhobenen Nutzerdaten
an Facebook, die durch Aufruf der eigenen Seite ausgelöst wird. Daher hat
der Seitenbetreiber ggf. die Einwilligung des Nutzers einzuholen und muss ihn
über die Datenverarbeitung informieren, bevor eine Erhebung und Übermittlung
der Daten erfolgt.

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ANDRÄ Consulting
August 31.08.2019
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