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Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch

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Mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
soll die wirkungsvolle und effektive Verhinderung von illegaler Beschäftigung
und Schwarzarbeit erreicht werden. Dafür erhält die „Finanzkontrolle
Schwarzarbeit“ weitere Befugnisse im Kampf gegen illegale Beschäftigung,
Steuerhinterziehung und Sozialleistungsmissbrauch. Der Bundesrat stimmte einem
entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages am 28.6.2019 zu.

Die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“, die beim Zoll angesiedelt ist,
soll Scheinarbeit oder vorgetäuschte Selbstständigkeit, Menschenhandel
und Arbeitsausbeutung aufdecken – zudem missbräuchliches Anbieten von Schrottimmobilien
oder Kindergeldmissbrauch. Ermittler prüfen künftig auch solche Fälle
von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit, bei denen Dienst- oder Werkleistungen
noch gar nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen – zum Beispiel auf
sog. Tagelöhnerbörsen. Sie verfolgen zudem Fälle von vorgetäuschten
Dienst- oder Werkleistungen, die nur dazu dienen, unberechtigt Sozialleistungen
zu erhalten.

Um Missbrauch von Kindergeld zu verhindern, erhält die Familienkasse eigene
Prüfungskompetenzen. Neu nach Deutschland zugezogene EU-Bürger sind
in den ersten drei Monaten vom Leistungsbezug ausgeschlossen, sofern sie keine
inländischen Einkünfte erzielen. Auch laufende Kindergeldzahlungen
kann die Familienkasse in begründeten Zweifelsfällen künftig
vorläufig einstellen.

Das Gesetz tritt einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

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Juli 31.07.2019
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