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Mindestlohn Urlaubs- und Weihnachtsgeld anrechenbar (BAG)

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Der Arbeitgeber erfüllt den Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn durch die im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis als Gegenleistung für Arbeit erbrachten Entgeltzahlungen, soweit diese dem Arbeitnehmer endgültig verbleiben. Die Erfüllungswirkung fehlt nur solchen Zahlungen, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf die tatsächliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung (z.B. § 6 Abs. 5 ArbZG) beruhen (BAG, Urteil v. 25.5.2016 – 5 AZR 135/16).

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Februar 14.02.2017
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