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Nachträgliche Vermietungsaufwendungen abzugsfähig (FG)

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23.10.2013 – Der 11. Senat des FG Niedersachsen hat entschieden, dass durch eine Veräußerung des Vermietungsobjekts der wirtschaftliche Zusammenhang der Schuldzinsen zu den ursprünglichen durch Vermietung und Verpachtung veranlassten Aufwendungen nicht aufgehoben wird. Dies gelte – entgegen BMF-Schreiben vom 28.03.2013, BStBI 2013 I S. 508 – auch bei einer Veräußerung nach Ablauf des Spekulationszeitraums. Auch in diesem Fall könnten die Zinsaufwendungen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtig werden
(FG Niedersachsen, Urteil vom 30.08.2013 – 11 K 31/13; Revision zugelassen).

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