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25.07.2014 – Eine Steuerbegünstigung von im Rahmen eines Aufhebungsvertrages vereinbarten Abfindungen ist nur gerechtfertigt, wenn tatsächlich durch die Zusammenballung von Einkünften eine höhere steuerliche Belastung gegeben wäre. Die Vergleichsberechnung ist dabei ohne Berücksichtigung steuerfreier Lohnersatzleistungen durchzuführen (FG Niedersachsen, Urteil vom 20.03.2014 – 1 K 130/13; Revision zugelassen).