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Die Finanzbehörde kann den Vorsteuerabzug verweigern, wenn der Unternehmer eine unvollständige Rechnung besitzt und diese erst nach Erlass einer ablehnenden Verwaltungsentscheidung vervollständigt (EuGH, Urteil vom 08.05.2013 – Rs. C-271/12, Petroma Transports u.a.).