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Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler ab 2021

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Die sog. Pendlerpauschale bleibt auch ab dem Jahr 2021 bis zu 20 km bei 0,30
€. Sie wird befristet für die Jahre 2021 bis 2023 ab dem 21. km auf
0,35 € angehoben. Für die Jahre 2024 bis 2026 gilt dann ab dem 21.
Kilometer eine Pauschale in Höhe von 0,38 €.

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ANDRÄ Consulting
Dezember 01.12.2020
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