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01.10.2013 – Kosten für die Auseinandersetzung eines Nachlasses können bis zum Nachlass gehörenden vermieteten Grundstücken zu Anschaffungsnebenkosten führen, die im Rahmen von Absetzungen für Abnutzung (AfA) abziehbar sind – entgegen Rz. 13 des BMF, Schreibens vom 13.01.1993, BStBI I 1993, 80.
(BFH, Urteil vom 09.07.2013 – IX R 43/11; veröffentlicht am 18.09.2013)