Alle Steuerpflichtigen,

Antragsfrist für die Corona-Überbrückungshilfe verlängert

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Nach dem „Lockdown“, bei dem viele Unternehmer ihre Geschäfte
wegen gesundheitspolitisch notwendiger Maßnahmen zur Bekämpfung der
Corona-Pandemie schließen oder stark einschränken mussten, unterstützte
die Bundesregierung diese mit der sog. „Soforthilfe“ und speziellen
KfW-Krediten. Danach folgte mit dem Corona-Konjunktur-Programm eine sog. „Überbrückungshilfe“
für Umsatzausfälle bei kleinen und mittleren Unternehmen, die ihren
Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen
einstellen mussten.

Die Antragsfrist wurde zunächst
auf den 30.9.2020 verlängert.

In ihren Beschlüssen vom 27.8.2020 hat die Koalitionsregierung diese Antragsfrist auf den 31.12.2020 noch einmal verlängert .

Nach Informationen der Bundessteuerberaterkammer wird das derzeitige Programm für die Fördermonate Juli bis August 2020 unverändert weitergeführt; die Anträge sind hier weiter bis spätestens 30.9.2020 zu stellen.

Für die Fördermonate September bis Dezember 2020 wird voraussichtlich eine Antragstellung ab Oktober möglich sein.

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September 01.09.2020
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