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Die 12. Kammer des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Köln hat entschieden, dass ein Arbeitgeber, der Arbeitslohn verspätet oder unvollständig auszahlt, dem Arbeitnehmer gemäß § 288 Absatz 5 BGB einen Pauschal-Schadensersatz in Höhe von 40 € zu zahlen hat (LAG Köln, Urteil v. 22.11.2016 – 12 Sa 524/16; Revision zugelassen).