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Bestellerprinzip bei Immobilienkauf geplant

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Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Gesetzentwurf
für das Bestellerprinzip, dass bereits bei der Mietwohnungsvermittlung
gilt, auch für den Immobilienkauf vorgelegt. Danach soll derjenige die
Provision tragen, der den Makler beauftragt. Eine Kappungsgrenze ist nicht vorgesehen.
Der Verkäufer soll die Provisionshöhe mit dem Makler aushandeln und
der Maklerauftrag muss schriftlich erfolgen. Ferner ist nach dem Entwurf die
Berechnung von Zusatzkosten an den Käufer verboten, die von dem Verkäufer
oder einem Dritten für die Vermittlung oder zusammenhängende Leistungen
geschuldet werden.

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ANDRÄ Consulting
März 31.03.2019
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