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Am 15.5.2020 billigte der Bundesrat einen Gesetzesbeschluss der Bundesregierung,
der für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen die Verlängerung
ihrer Verträge einräumt.
Verlängerung von Zeitverträgen: Danach können die vertraglichen
Höchstbefristungsgrenzen für wissenschaftliches und künstlerisches
Personal in einer Qualifizierungs-phase um die Zeit verlängert werden,
in der es pandemiebedingte Einschränkungen des Wissenschaftsbetriebs gibt.
Entsprechende Beschäftigungsverhältnisse können bis zu 6 Monaten
verlängert werden – vorausgesetzt sie bestehen zwischen dem 1.3. und 30.9.2020.
Anreize für BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger: Arbeiten
Empfänger von BAföG in einer Branche oder in einem Beruf, der zur
Eindämmung der Pandemie beiträgt, können sie ihren BAföG-Satz
ohne Abzüge aus den Einnahmen für diese Tätigkeit aufstocken.
Die Regelungen treten rückwirkend zum 1.3.2020 in Kraft.