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Besonders schwer von der Corona-Pandemie und über eine sehr lange Zeit
von Schließungen betroffene Unternehmen erhalten einen neuen zusätzlichen
Eigenkapitalzuschuss. Darüber hinaus werden die Bedingungen der Überbrückungshilfe
III insgesamt nochmals verbessert. Nachfolgend ein kurzer Überblick:
Eigenkapitalzuschuss: Hat ein Unternehmen in mindestens 3 Monaten in
der Zeit von November 2020 bis Juni 2021 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr
als 50 % erlitten, so hat es zusätzlich zur regulären Förderung
der Überbrückungshilfe III Anspruch auf einen Eigenkapitalzuschuss.
Der neue Eigenkapitalzuschuss beträgt bis zu 40 % des Betrags, den ein
Unternehmen für die förderfähigen Fixkosten erstattet bekommt.
Er ist gestaffelt und steigt an, je länger Unternehmen einen Umsatzeinbruch
von mindestens 50 % erlitten haben. Die Zahlung erfolgt ab dem 3. Monat des
Umsatzeinbruchs und beträgt in diesem Monat 25 %. Im vierten Monat erhöht
sich der Zuschlag auf 35 %; bei fünf oder mehr Monaten erhöht er sich
noch einmal auf 40 % pro Monat.
Beispiel: Unternehmen X erleidet im Januar, Februar und März 2021
einen Umsatzeinbruch von 55 %. Es hat jeden Monat 10.000 € förderfähige
betriebliche Fixkosten und beantragt die Überbrückungshilfe III. Dafür
erhält es eine reguläre Förderung von jeweils 6.000 € für
Januar, Februar und März (60 % von 10.000 €). Zusätzlich erhält
es für den Monat März einen Eigenkapitalzuschuss in Höhe von
1.500 € (25 % von 6.000 €).
Verbesserung bei der Überbrückungshilfe III: