Alle Steuerpflichtigen,

Eventuelle Steuererstattung nicht verschenken

Beitrag Teilen ANDRÄ Consulting Februar 13.02.2017

Viele Steuerzahler sind nicht verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Sie können jedoch freiwillig eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Dies lohnt sich, wenn mit einer Steuererstattung gerechnet werden kann. Das Gesetz räumt diesen Steuerzahlern vier Jahre Zeit für die Abgabe der Erklärung ein. Umstritten war, ob Steuerzahler ihre Erklärung sogar bis zu sieben Jahre zurück abgeben können. Der BFH stellte nun klar, dass nach vier Jahren Verjährung eintritt (Az.: VI R 53/10). Steuerzahler, die in den vergangenen Jahren keine Steuererklärung abgeben mussten, dennoch auf einem Berg alter Rechnungen sitzen, sollten die Abgabe der Einkommensteuererklärung nicht zu lange hinausschieben. Spätestens vier Jahre nach dem betreffenden Steuerjahr ist Schluss. Dann ist die eventuelle Steuererstattung verschenkt. Die Erklärung für das Jahr 2008 muss daher spätestens bis zum 31. Dezember 2012 beim Finanzamt eingereicht werden.
(BdSt-Steuertipp vom 22. Dezember 2012)

Avatar-Foto
ANDRÄ Consulting
Februar 13.02.2017
Beitrag Teilen
Digitale Kanzlei