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16.02.2015 – Kosten für die Betreuung eines Haustiers stellen steuerbegünstige Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen dar. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 04.02.2014 entschieden. Das FG hat die Revision zugelassen (Az.: 15 K 1779/14 E).