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11.10.2013 – Handelt es sich bei Schuldner und Gläubiger von Kapitalerträgen um Geschwister, muss derjenige, der die Zinsen erhält, sie mit dem persönlichen Steuersatz besteuern. Die 25-prozentige Abgeltungsteuer greift hier nicht, entschied das FG Baden-Württemberg (Urteil vom 16.4.2013, Az. 8 K 3100/11; Abruf-Nr. 132976).
Es besteht noch die Chance, dass der BFH das anders sieht und sich bei Darlehensverträgen und daraus resultierenden Kapitalerträgen zwischen Geschwistern und anderen Angehörigen für die Anwendung der Abgeltungsteuer ausspricht. Denn bei ihm ist die Revision unter dem Az. VIII R 35/13 anhängig.
Gegen nachteilige Steuerscheide helfen also vorerst nur ein Einspruch und ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens.