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Keine Deckung in der Wohngebäudeversicherung für Wasseraustritt aus Grundstücksdrainage

Beitrag Teilen ANDRÄ Consulting Mai 01.05.2021

Im Außenbereich um ein Gebäude verlegte Drainagerohre, die ausschließlich
Niederschlags- und Sickerwasser sammeln und ableiten, dienen nicht der Wasserversorgung.
Aus einer solchen Drainage bestimmungswidrig austretendes Wasser stellt daher
keinen Leitungswasserschaden in der Wohngebäudeversicherung dar. Ihr baulicher
Zweck besteht vielmehr ausschließlich in der Entwässerung des Bodens,
d. h. dem Sammeln und der Abfuhr von Schicht- und Niederschlagswasser.

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ANDRÄ Consulting
Mai 01.05.2021
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