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17.09.2013 – Mit inzwischen rechtskräftigem Urteil hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass Medikamente für die Hausapotheke (wie z.B. Schmerzmittel, oder Erkältungspräparate) ohne ärztliche Verordnung nicht als sog. außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können.
(FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.07.2013 – 5 K 2157/12; rechtskräftig)