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Überträgt ein Ehegatte ein Konto, das nur auf seinen Namen läuft, auf seinen Ehegatten, liegt eine zu 100 Prozent steuerpflichtige Schenkung vor. Das gilt nach Auffassung des BFH zumindest dann, wenn der beschenkte Ehegatte nicht nachweisen kann, dass ihm ein Teil des Vermögens auf dem Konto schon gehört. Ehegatten tun deshalb gut daran, das Steuerrisiko „Einzelkonto“ proaktiv zu vermeiden.