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In einem vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 19.12.2019 entschiedenen
Fall bot ein Online-Händler aus den Niederlanden im Rahmen eines „Leseklubs“
gebrauchte E-Books zum Kauf oder Tausch an. Zwei Interessenverbände, deren
Ziel die Vertretung der Interessen der niederländischen Verleger ist, hatten
dagegen geklagt. Sie sahen hierin eine Urheberrechtsverletzung.
Die EuGH-Richter stellten fest, dass die Überlassung eines E-Books zur
dauerhaften Nutzung durch Herunterladen nicht unter das Recht der „Verbreitung
an die Öffentlichkeit“ fällt, sondern vielmehr unter das Recht
der „öffentlichen Wiedergabe“. Der Verkauf „gebrauchter“
E-Books über eine Website stellt demnach eine öffentliche Wiedergabe
dar, die der Erlaubnis des Urhebers bedarf.