Alle Steuerpflichtigen,

Wettbewerbsverbot nach Austritt aus der Gesellschaft

Beitrag Teilen ANDRÄ Consulting April 01.04.2021

Ein an einen Gesellschafter gerichtetes umfassendes Wettbewerbsverbot in dem
Gesellschaftsvertrag einer GmbH ist einschränkend in dem Sinne auszulegen,
dass es nur bis zum wirksamen Austritt aus der Gesellschaft gilt.

Die Weitergeltung des Wettbewerbsverbots über diesen Zeitpunkt hinaus
käme nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 14.10.2020
einem gegen das Grundgesetz verstoßenden Berufsverbot gleich.

Avatar-Foto
ANDRÄ Consulting
April 01.04.2021
Beitrag Teilen
Digitale Kanzlei